Aktuelle Verordnung der Stadt Düsseldorf vom 10.11.20

 

Nun ist sie also da, die neue Verordnung, man findet sie hier (klick). Und es war auch bitter nötig, ist doch der zuständige Beigeordnete Christian Zaum mit der vorherigen Verordnung vom 3.11. (ich berichtete hier) kräftig auf die Nase gefallen, dass ich schon geneigt war, ihm ein Schmerzmittel zu empfehlen. Aber ich fürchte, das hätte nicht geholfen, denn gegen Dummheit gibt es bekanntlich keine Pillen, und Schmerzmittel helfen da schon gar nicht.

Was war geschehen?

Es hatte nicht mal eine Woche gedauert, da war die stadtweite Maskenpflicht von den Gerichten schon wieder kassiert. Was ja auch kein Wunder war, angesichts des aus wissenschaftlicher Sicht völligen Schwachsinns, der da teilweise in der Verordnung stand. 5 Meter Abstand? Und das, obwohl seit langem wissenschaftlich belegt ist, dass eine Ansteckung im Freien kaum möglich ist (Risiko kleiner 0,01%). Aber der gute Herr Zaum hat ja leider keine Ahnung, was ihn nicht wesentlich von anderen Politikern unterscheidet, und darum ist man geneigt, ihm zuzurufen: "Lieber Herr Zaum, bitte halten Sie Ihr Unwissen im Zaum!"

In dem obigen Link stehen ein paar Sätze, die ich doch gerne mal kommentieren möchte:

"Dass das Tragen einer Alltagsmaske ein Mittel ist, die Zahl der Neuinfektionen zu senken, steht medizinisch und rechtlich außer Frage."

Schon diese Aussage ist eine glatte Lüge! Denn kein ernsthafter Mediziner, der die aktuellen Studien zur Wirksamkeit und vor allem zu Nebenwirkungen der Masken gelesen hat, wird diese für geeignet halten, eine Virusinfektion aufzuhalten. Studien an der Virusgrippe und eine aktuelle allerdings noch unveröffentlichte Studie aus Dänemark belegen das eindeutig. auch in der rechtlichen Bewertung sehe ich das keineswegs so klar, wie der Beigeordnete, aber hier halte ich mich zurück, da die Juristerei nicht mein Fachgebiet ist.

Weiteres Zitat:

Dr. Klaus Göbels, Leiter des städtischen Gesundheitsamtes: "Covid-19 ist eine Erkrankung des Atemtraktes. Dort vermehren sich die Viren und werden durch Sprechen oder Husten auf Menschen in der Nähe übertragen. Daher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes einer der wirksamsten und wichtigsten medizinischen Maßnahmen des Infektionsschutzes und trägt dazu bei, die Pandemie einzudämmen - insbesondere dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann."

Eigentlich kann ich ja nicht glauben, dass ein Arzt so etwas sagt. Denn wie schon angemerkt, widersprechen ihm die wissenschaftlichen Studien dazu ganz vehement. Und bei Ärzten denke ich noch an etwas anderes, nämlich die ärztliche Berufsordnung, die im übrigen auch für Amtsärzte gilt. Hier ist für mich insbesondere der Paragraph 2, Satz 1 bis 4 wichtig:

(1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit dieser Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.

(3) Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.

(4) Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.

 

Aha! Nach bestem Wissen und Gewissen, dem Gebot der ärztlichen Ethik und Menschlichkeit! Handelt ein Arzt, der wider besseres Wissen an der Wissenschaft vorbei, Maßnahmen empfiehlt, die dem Patienten mehr Schaden als Nutzen bringen, dann zu Recht?

Aha! Das Interesse Dritter darf nicht über dem Wohl des Patienten stehen. Ist dem Dr. Göbels etwa das Wohl des Staates und seine Karriere wichtiger als das der Patienten?

Aha! fachliche Qualifikation! Hat Herr Dr. Göbels etwas die aktuellen Studien nicht gelesen? Ist er auf dem anerkannten Standard medizinischer Erkenntnisse?

Aha! Eine Weisung von Nichtärzten darf nicht angenommen und durchgeführt werden! Kommt hier etwa die Anweisung des Staates, eine Maskenpflicht mit allen Mitteln durchzusetzen? Und steht diese höher als das Wohl der Patienten.

 

Es ist also sehr leicht erkennbar, dass Herr Dr. Göbels durch seine Äußerungen gleich in vier Punkten der ärztlichen Berufsordnung widerspricht und sie damit verletzt. Rein juristisch ist das ein mehr als ausreichender Grund, ihm die Approbation als Arzt zu entziehen. ich rate ihm dringend, sich hierüber einmal Gedanken zu machen! Ich jedenfalls schäme mich für diesen Mann!

 

Ein löbliches Vorbild für ihn könnte der Leiter des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner, sein, der auf eindrucksvolle Weise in Bayern Ministerpräsident Söder wegen seiner Corona-Politik völlig zu Recht massiv kritisiert hatte. Dieser Mann ist für mich ein Held, denn er hat sich ohne Rücksicht auf eigene Verluste an die Berufsordnung der Ärzte erinnert.

Leider wurde er kurz danach strafversetzt, denn König Söder darf man nicht kritisieren!

Aber es werden immer mehr, die sich gegen den Unsinn der Politik zur Wehr setzen!