Ärzte mit Maske?

veröffentlicht am 5.4.21

 

Angesichts aktueller veröffentlichter Zahlen zu angeblichen „Neuinfektionen“ (siehe dazu unten) gibt es schon seit längerem eine Maskenpflicht in Arztpraxen, die auch für Ärzte gelten soll. Ich erlaube mir dazu einige Anmerkungen.

Seit nahezu einem Jahr gibt es mehr oder weniger Maskenpflicht in Deutschland und vielen Ländern, immer verbunden mit der Behauptung, dass diese wirksam die Pandemie begrenzen können und vor Ansteckungen schützen. Doch wenn man in der wissenschaftlichen Literatur noch Belegen sucht, wird es ganz dünn.

Zwar gibt es einige Modellstudien (mathematische Berechnungen), die eine Wirksamkeit der Masken belegen wollen, z. B. die berüchtigte und in Medien immer zitierte (grob fehlerhafte) Jena-Studie, echte medizinische Studien, die eine Wirksamkeit belegen, gibt es jedoch nicht.

Ich habe schon an anderer Stelle hier (klick) darauf umfassend mit Literaturangaben hingewiesen, so dass ich das hier nicht erneut ausführen muss. Auch auf die Schädlichkeit der Masken, wie Verschlimmerung von Erkrankungen, Auslösung von Krebs, sowie auf die gefährlichen Schadstoffe und Mikrofasern in der Maske habe ich hingewiesen.

Eine Sammlung von 50 weiteren Studien, die die Unwirksamkeit von Masken im Alltag belegen, findet man auch hier:

https://corona-blog.net/schutz_oder_gefahr_ueber_50_studien-welche-gegen-das-tragen-von-mund-nasen-bedeckungen-sprechen/

Schließlich zeigen Vergleiche der Pandemie-Entwicklung in Ländern mit und ohne Lockdown und Maskenpflicht, dass es definitiv keinen Unterschied gibt, womit sowohl Lockdown wie auch Maske nicht hilfreich sind, um den Verlauf der Pandemie positiv zu beeinflussen. Darüber habe ich mich hier (klick) schon ausführlich geäußert.

Und mal ganz ehrlich, liebe Kolleg(inn)en: eigentlich ist das Basiswissen, welches man aus dem Studium und der Berufserfahrung problemlos herleiten kann. Ich konnte es jedenfalls.

Und jetzt möchte ich in diesem Zusammenhang einmal einen Blick auf unsere Berufsordnung werfen, wobei ich die Berufsordnung für NRW zugrunde lege, da ich in diesem Bundesland tätig bin.

Schauen wir auszugsweise in das Gelöbnis vorweg:

„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.

Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.

….

Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.

Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.

Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.

Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“

 

Ich frage mich:

Ist es menschlich, angesichts der nachgewiesenen Unwirksamkeit der Masken diese von Patienten einzufordern? Indem ich sie der Autonomie und Würde beraube und sie wie unfreie Menschen behandle?

Achte ich auf meine eigene Gesundheit, wenn ich nachgewiesen gesundheitsschädliche Masken trage, die nebenbei meinen Sauerstoffgehalt im Blut reduzieren, das Kohlendioxid ansteigen lassen und damit meine Konzentration negativ beeinflussen? Bin ich in dieser Situation denn noch in der Lage, dauerhaft ein guter und konzentrierter Arzt ohne Stimmungsschwankungen zu sein?

Verletze ich nicht die Menschenrechte meiner Patienten, wenn ich unter der staatlichen Drohung von Praxisdurchsuchungen und der Drohungen der Ärztekammer, die Approbation zu entziehen, mich diesem Druck beuge, obwohl ich bei meiner Ehre gelobt habe, dies nicht zu tun?

 

Dann möchte ich gerne Auszüge aus dem §2 der Berufsordnung zitieren:

Allgemeine ärztliche Berufspflichten

(1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit dieser Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben …. dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.

(3) Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.

(4) Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen…“

 

Ich frage mich:

Kann ich es mit meinem Gewissen, der Ethik und der Menschlichkeit vereinbaren, angesichts der wissenschaftlichen Fakten zu Masken von meinen Patienten zu verlangen, eine solche zu tragen? Und kann ich verantworten, selbst eine Maske dauerhaft zu tragen?

Darf ich den Grundsatz der Maskenpflicht überhaupt anerkennen, wenn ich diesen aufgrund meines medizinischen Wissens und aufgrund der aktuellen Datenlage zur Maskenwirksamkeit und -schädlichkeit nicht verantworten kann.

Wenn der Staat als nichtärztliche Institution eine Maskenpflicht fordert, darf ich diese gemäß §2 Satz 4 überhaupt befolgen? Muss ich nicht gemäß §2 Satz 2 das Wohl meiner Patienten höher bewerten als die Interessen Dritter (hier: des Staates), insbesondere aber dann, wenn der Staat bei der Bekämpfung der Pandemie erkennbar unwissenschaftlich handelt und zusätzlich die Menschenwürde dauerhaft verletzt?

Und ich frage meine verehrten Leser/innen: Wie soll man angesichts meiner obigen Ausführungen einen Arzt bewerten, der ständig eine Maske trägt und dies auch von seinen Patienten fordert?

 

Noch eine Anmerkung zu den Infektionszahlen des RKI: Dass diese falsch berechnet und daher viel zu hoch sind, ist inzwischen nachweisbar. Stichpunkte dazu sind falsch positive Ergebnisse, Doppelzählungen durch mehrere Tests an einem Patienten, Verwechslung bzw. Gleichsetzung von positiven Testergebnisse und Infektion entgegen der Empfehlungen der WHO und mehr.

Ich werde mich dazu noch in einem separaten Artikel zu Wort melden und dies ausführlich belegen, sobald ich Zeit dazu finde.

 

 

Liebe Kolleg(inn)en, die vielleicht diese Anmerkungen gelesen haben, wie reagieren sie auf diese Anmerkungen?

a) Sie sind erzürnt und halten mich für einen Covidioten? Dann frage ich mich und Sie, ob Sie wirklich die komplette wissenschaftliche Literatur zu Masken, deren Nutzen und Wirksamkeit kennen. Ich frage auch, wann sie zum letzten Mal ihre Berufsordnung für Ärzte gelesen haben?

b) Sie sind überrascht, und beginnen, nachzudenken? Dann war mein Beitrag nicht umsonst. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

c) Sie sind in Teilen meiner Meinung, in Teilen aber nicht. Gerne, ich respektieren andere Meinungen ausdrücklich. Lassen Sie uns in einen wissenschaftlichen Dialog treten. Ich bin bereit dazu. Sie auch?

d) Sie sind meiner Meinung, tragen aber in der Praxis durchgängig eine Maske. Warum tun sie das? Wissenschaft und Berufsordnung sind auf Ihrer Seite.

e) Sie sind meiner Meinung und tragen nur in bestimmten Situationen (OPs, Wundbehandlung usw.) eine Maske. Ich bin sicher, Ihre Patienten danken es Ihnen!